Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte der Statuten der Selbsthilfe Niere.
Die kompletten Statuten finden Sie weiter unten als PDF.
Selbsthilfe Niere
Hackhofergasse 8
1190 Wien
ZVR Zahl 484504835
Die Statuten des Vereins beinhalten die Aufgaben und Ziele der Selbsthilfe Niere.
Der Verein wurde am 05.07.2011 als Zweigverein der GND-WNB (Gesellschaft Nierentransplantierter und Dialysepatienten Wien, Niederösterreich und Burgenland) gegründet.
Der Zweck des Vereins ist die Betreuung von chronisch kranken Nierenpatienten und ihren Angehörigen, die Vertretung ihrer Interessen sowie ihrer organisatorischen und psychologischen Unterstützung.
Der Verein ist unabhängig, mildtätig, nicht auf Gewinn ausgerichtet und nur dem Wohl der Mitglieder verpflichtet.
Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen, sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengemeinschaften werden.
Es gibt 3 Arten der Mitgliedschaft: Ordentliche Mitglieder, Förderer und Ehrenmitglieder.
Der Verein wird nach außen vom Vorstand vertreten. Dieser wird alle 4 Jahre gewählt, Wiederwahl ist zulässig.
Das Vereinsjahr beginnt mit dem 1. Jänner und endet mit dem 31. Dezember.
Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt.